Studienkontrolle

Voraussetzung für den Besuch des Musikgymnasiums ist ein Instrumentalstudium/Instrumentalunterricht an Musikuniversitäten, Konservatorien oder Musikschulen bzw. Gesangsunterricht an Musikschulen. Dieses Studium/dieser Unterricht ist im Rahmen der Studienkontrolle jährlich nachzuweisen.

In diesem Schuljahr ist das wieder über ein Online-Formular möglich, das Sie unter folgendem Link erreichen können: https://forms.office.com/r/du7TGWVAzg, Unten finden Sie auch einen QR-Code, der Sie direkt zum Formular führt.

Jedenfalls ersuchen wir alle Schülerinnen und Schüler, das entsprechende Formular bis spätestens 24. Oktober 2025 auszufüllen, auch die erforderlichen Bestätigungen können direkt hochgeladen werden.

Die Überprüfung erfolgt dann durch die Schule; beachten Sie, bitte, dass Privatunterricht nur mit Bewilligung der Direktion möglich ist. Eine Bestätigung des Privatlehrers über die regelmäßige Erteilung des Unterrichts muss beigefügt werden.

Vielen Dank!