Studienkontrolle
Voraussetzung für den Besuch des Musikgymnasiums ist ein Instrumentalstudium/Instrumentalunterricht an Musikuniversitäten, Konservatorien oder Musikschulen bzw. Gesangsunterricht an Musikschulen. Dieses Studium/dieser Unterricht ist im Rahmen der Studienkontrolle jährlich nachzuweisen.
Weitere Detailinformationen über die genaue Vorgehensweise folgt noch.

